Lockerungen bei Umtauschpflicht
Russische Exportunternehmen, die ihre Devisen-Einnahmen bislang größtenteils in Rubel umtauschen mussten, können ab sofort von dieser Pflicht ausgenommen werden, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen: 1. Ihre Außenhandelsgeschäfte werden zu mehr als 50% in Rubel bezahlt und 2. Die Rubel-Einnahmen aus den Außenhandelsgeschäften landen auf Konten bei den bevollmächtigten Banken. Das ordnete Ministerpräsident Michail Mischustin am Freitag an. Entsprechende Befreiungen können demnach bei der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Moskau beantragt werden. Ein weiteres Novum ist, dass die Regierungskommission nun auch den Tochtergesellschaften der wichtigsten Exporteure erlauben kann, Deviseneinnahmen in Höhe ihrer auf Fremdwährungen lautenden Verbindlichkeiten zurückzubehalten. Bislang profitierten nur die Exporteure selbst von dieser Ausnahmeregelung. Relevante russische Exporteure sind seit Oktober verpflichtet, mindestens 80% der erwirtschafteten Devisen nach Russland zu überweisen und 90% davon in die Landeswährung umzutauschen. Die Maßnahme dient zur Stabilisierung des Rubelkurses und gilt vorerst bis zum 30. April 2025. / [Kommersant](https://www.kommersant.ru/doc/6743845) (RU)
04.06.2024
Unser Telegram-Kanal
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Telegram-Kanal