„Unerwünschte Organisationen“
Die russischen Behörden haben ab sofort das Recht, von staatlichen Stellen eines anderen Landes gegründete Organisationen für „unerwünscht“ zu erklären. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete am Donnerstag Präsident Wladimir Putin. Demnach können solche Organisationen zum Beispiel dann als „unerwünscht“ eingestuft werden, wenn sie durch ihre Aktivitäten die staatliche Souveränität Russlands bedrohen oder sich in seine inneren Angelegenheiten „einzumischen versuchen“. Unerwünschten Organisationen ist es u. a. verboten, Filialen in Russland zu gründen, Informationen zu verbreiten oder eigene Projekte umzusetzen. Es gibt es auch andere Beschränkungen. Bislang galt dies nur für Nichtregierungsorganisationen. Von dem neuen Gesetz ausgenommen sind internationale Regierungsorganisationen, bei denen Russland Mitglied ist, sowie Organisationen, die Teil der Machstruktur eines fremden Staates sind. / [Gesetz](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202408080014?index=1), [TASS](https://tass.ru/obschestvo/21560421), [RG](https://rg.ru/2024/08/08/putin-vvel-vozmozhnost-priznavat-nezhelatelnymi-v-rf-liubye-zarubezhnye-organizacii.html?ysclid=lzldit3x8h800217497) (alle RU)
11.08.2024
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