Details zur Gewinn-Entnahme
Die EU hat gestern ihre Verordnung zur Entnahme der Kapitalerträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank veröffentlicht. Abgeschöpft werden sollen „unerwartete und außerordentliche Gewinne“, die den Verwahrern der russischen Mittel aus ihrer Verwaltung entstehen, heißt es in dem [Dokument](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1469). Dies sei keine Enteignung, da diese Einnahmen der russischen Zentralbank „nach den geltenden Vorschriften selbst nach Aufhebung des Transaktionsverbots nicht zur Verfügung gestellt werden“ müssten. „Aus diesem Grund sind die Vorschriften zum Schutz staatlicher Vermögenswerte nicht auf diese Einnahmen anwendbar“, so die Interpretation der EU. Kremlsprecher Dmitrij Peskow kritisierte die Maßnahme gestern. Es handle sich um „eine Enteignung, die Folgen haben wird“. / [EU](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401469#ntr8-L_202401469EN.000101-E0008) (EN), [RBC](https://www.rbc.ru/finances/23/05/2024/664dc88d9a794786157ffbf8) (RU)
23.05.2024
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