Übergewinnsteuer bleibt einmalig

Die russische Regierung plant keine wiederholte Abschöpfung von Übergewinnen großer Unternehmen, teilte das Finanzministerium mit. Im vergangenen August wurden Großkonzerne zu einer als einmalig angekündigten Sonderabgabe auf hohe vergangene Gewinne in Höhe von 10% verpflichtet. Bei vorzeitiger Bezahlung bis Jahresende sank der Satz auf 5%. Von den Gesamteinnahmen in Höhe von 318,8 Mrd. Rubel (3,3 Mrd. Euro) wurden 315,5 Mrd. noch 2023, also zum halben Steuersatz, beglichen, bilanzierte das Ministerium. / [RBC](https://www.rbc.ru/economics/31/01/2024/65ba4f209a79474b4319c1c6) (RU)

01.02.2024

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