Auslandsvermietung als Devisenverstoß
Die russische Steuerbehörde FNS hat in einem möglichen Präzedenzfall das Erzielen von Mieteinnahmen im Ausland als unrechtmäßig eingestuft, berichtet die Wirtschaftszeitung Vedomosti. Dies sei bisher nicht üblich gewesen, so der Bericht. Konkret belegte die Moskauer FNS-Verwaltung einen in Russland steuerpflichtigen Vermieter von sechs Geschäftsimmobilien in Deutschland mit einer Strafe in Höhe von 30% der Mieteinnahmen, weil sie auf das Konto einer ausländischen Bank eingingen. Die Vermietung stufte die Behörde dabei als unternehmerische Tätigkeit ein bzw. die Person als Einzelunternehmer. Offenbar sind in den Augen der Behörde auch Einzelunternehmer den Regeln der Devisenkontrolle unterworfen, die für russische Unternehmen gelten und von ihnen die Abwicklung von Devisengeschäften im Ausland über russische Banken verlangen. / [Vedomosti](https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2024/01/29/1017156-nalogoviki-nachali-shtrafovat-za-poluchenie-arendnih-platezhei-na-inostrannie-scheta) (RU)
30.01.2024
Unser Telegram-Kanal
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Telegram-Kanal