Härtere Strafen bei Sanktionsumgehung, Achtung bei Überweisungen

Seit einigen Wochen geht Deutschland härter gegen Unternehmen vor, die Russlandsanktionen umgehen. Der Bundestag verabschiedete Mitte Januar ein entsprechendes Gesetz, das härtere Strafen beim Verstoß gegen EU-Sanktionen vorsieht. So sollen künftig nahezu alle vorsätzlichen Verstöße gegen EU‑Sanktionen, die bislang nur als Ordnungswidrigkeit galten, strafbar sein. Fahrlässige Verstöße verbleiben dagegen grundsätzlich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Für Unternehmen gibt es eine weitere bedeutende Verschärfung: Die Höchststrafe steigt von 10 auf 40 Mio. Euro, wenn sie Handelsverbote mit bestimmten Staaten unterlaufen. Mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die eine europaweite Vereinheitlichung der Strafen vorsieht. Diese hätte bereits im vergangenen Mai angewendet werden sollen, doch der Regierungswechsel in Deutschland habe den Gesetzgebungsprozess verzögert, schreibt das deutsche Wirtschaftsmagazin Wirtschaftswoche.

Strafverfahren wegen Sanktionsverstößen in Deutschland

Seit dem 24. Februar 2022 sind in Deutschland mindestens zwölf Fälle von Strafverfahren bekannt, die gegen deutsche Staatsbürger, Einwohner oder in Deutschland registrierte Unternehmen wegen Verstößen gegen Russlandsanktionen der EU eingeleitet wurden.

 In jüngster Zeit vergeht kaum eine Woche, in der Strafverfahren wegen Sanktionsverletzung nicht in der Presse auftauchen. Im Februar 2023 durchsuchte die Kölner Staatsanwaltschaft drei deutsche Unternehmen und die Wohnungen von Verdächtigen wegen Verdachts der Umgehung von EU-Ausfuhrbeschränkungen für elektronische Bauteile nach Russland. Eines der Unternehmen wurde als Smart Impex GmbH identifiziert. Die Firmen sollen über ein zwischengeschaltetes Unternehmen in der Türkei Waren nach Russland geleitet haben.

 Im April 2024 wurde ein Kölner Autohändler wegen des Verkaufs und Exports von Luxusfahrzeugen nach Russland unter Verletzung von EU-Sanktionen, nämlich der Wertgrenzenbeschränkungen, verurteilt. Der jüngste Fall stammt vom 29. Januar: Laut dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) wurden Geschäftsräume des Maschinenherstellers Köppern aus Hattingen wegen Verdachts auf Verletzung des Exportverbots nach Russland durchsucht. Das Unternehmen soll Anlagenteile über Usbekistan nach Russland geliefert haben.

In einem östlichen deutschen Bundesland ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen der Überweisung einer deutschen Tochterfirma in Russland an einen nicht-sanktionierten russischen Geschäftspartner, weil die Überweisung über eine sanktionierte russische Bank erfolgte. / WDR, NDR, Reuters (EN), Zeit, Rödl & Partner, WiWo


Um sanktionskonforme Überweisungen zu gewährleisten, bietet die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer seit vergangenem Jahr in Zusammenarbeit mit einer deutschen Mitgliedsfirma Überweisungen ohne Strafrisiko und Kopfschmerzen an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Olaf Letzel, Leiter Mitglieder und Marktanalysen: letzel@kammer.ru.

Bei Fragen zu Sanktionen, ihren Folgen und den besten Compliance-Praktiken steht Ihnen Ruslan Kokarew (kokarew@kammer.ru), Geschäftsführer der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, gerne zur Verfügung.

05.02.2026

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