Fremdverwaltung kritischer Infrastruktur: Wie Firmen sich schützen können

Der neue Präsidialerlass Nr. 604 vom 24. August 2026 zur Sicherheit kritischer Infrastruktur erlaubt der Regierung, Objekte vorübergehend unter Fremdverwaltung zu stellen, wenn ihre Eigentümer keinen ausreichenden Schutz vor Drohnenangriffen gewährleisten und nicht in der Lage sind, die Funktionsfähigkeit der Fabrik, des Lagers oder der Anlage nach einem Angriff herzustellen (Morgentelegramm vom 25. August). Wir haben den Erlass analysiert und für Sie die wichtigsten Inhalte und unsere Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Der Erlass gilt unabhängig von der Herkunft des investierten Kapitals und betrifft damit auch deutsche und ausländische Firmen in Russland.

Handlungsempfehlungen

▪️ Verringern Sie Risiken für Ihre Firma, unter Fremdverwaltung gestellt zu werden, und ergreifen Sie frühzeitig die nötigen Maßnahmen.

▪️ Prüfen Sie zunächst bei den regionalen Behörden oder im zuständigen föderalen Fachministerium, ob Ihre Anlagen als kritische Infrastruktur gelten könnten.

▪️ Analysieren Sie, inwieweit Ihre Fabrik vor Drohnen- und anderen Angriffen geschützt ist.

▪️ Treffen Sie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Benennung eines Sicherheitsverantwortlichen, die Prüfung des Versicherungsschutzes sowie die Schulung der Mitarbeiter.

▪️ Dokumentieren Sie alle mit den Maßnahmen verbundenen Kosten und arbeiten Sie eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

▪️ Ziehen Sie bei Bedarf die Experten der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer hinzu.

Inhalt

▪️ Als kritische Infrastruktur nennt der Erlass unter anderem Öl- und Gaspipelines, Raffinerien, Kraftwerke und Öldepots, Produktionsstätten, Telekommunikationsanlagen und Rechenzentren, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Häfen, Flughäfen, Eisenbahnknoten und Lagerhäuser.

▪️ Auch Kernkraftwerke, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Lebensmittellager sowie Anlagen mit chemischem, biologischem oder nuklearem Gefahrenpotenzial können darunterfallen.

▪️ Die Kategorie „sonstige Objekte“ lässt zudem erheblichen Interpretationsspielraum.

Zur Umsetzung richtete die Regierung am 26. August eine 22-köpfige Unterkommission unter Leitung von Vizepremier Denis Manturow ein. In der ersten Sitzung am 27. August legte das Industrie- und Handelsministerium eine Liste von 167 als kritisch eingestuften Objekten vor. Die Liste ist nicht öffentlich zugänglich.

Vizepremier Denis Manturow betonte, der Mechanismus sei kein Instrument zur Verstaatlichung oder zum Eigentümerwechsel, sondern im Blick auf die Lösung konkreter Sicherheitsprobleme nötig. Kremlsprecher Dmitrij Peskow verwies auf die konkrete Bedrohung kritischer Infrastruktur durch Drohnen und kritisierte, dass einige Eigentümer Sicherheit nicht genügend Aufmerksamkeit schenkten. Der Präsident des Russischen Unternehmerverbandes Alexander Schochin forderte wiederum eine transparente Anwendung des Erlasses und klare Kriterien dafür, wann eine Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Fabriken als verspätet gilt.

Bei Fragen und Kommentaren steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Jewgenia Frolowa, Senior GR-Managerin unter frolowa@kammer.ru zur Verfügung.

01.09.2026

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