Warnpflicht für Banken

Russische Banken und Mikrofinanzinstitute sind seit dem 1. Januar verpflichtet, private Kreditnehmer schriftlich vor möglichen Überschuldungsrisiken zu warnen. Dafür müssen sie noch vor der Kreditvergabe den künftigen Schuldendienstdeckungsgrad berechnen. Eine Warnung muss insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde voraussichtlich mehr als die Hälfte seines Einkommens für den Schuldendienst aufwenden muss. Will die Bank für einen bereits vergebenen Kredit höhere Zinsen verlangen, muss der Schuldendienstdeckungsgrad neu ermittelt werden. / [Interfax](https://www.interfax.ru/business/939330)

10.01.2024

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