Verbot der Vollstreckung von Gerichtsurteilen
Die Europäische Union hat in ihrem kürzlich beschlossenen 15. Sanktionspaket verboten, bestimmte Entscheidungen russischer Gerichte in der EU anzuerkennen oder durchzusetzen. Dadurch sollen europäische Unternehmen besser vor Rechtsstreitigkeiten mit russischen Partnern geschützt werden, erklärte der EU-Rat. Mit diesen Urteilen seien gegnerische Parteien daran gehindert worden, ein Verfahren in einer anderen als der russischen Gerichtsbarkeit anzustrengen oder fortzusetzen, heißt es in der Erklärung. „Dabei handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen etablierte internationale Grundsätze und Praktiken.“ Außerdem hätten diese Urteile oft zu unverhältnismäßig hohen Geldstrafen für europäische Unternehmen geführt. „Mit der neuen Maßnahme wird verhindert, dass diese Strafen in Europa gegen EU-Wirtschaftsbeteiligte durchgesetzt werden“, so der EU-Rat. / [EU-Rat](https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/12/16/russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-eu-adopts-15th-package-of-restrictive-measures/) (EN), [Frank Media](https://frankmedia.ru/187594) (RU)
18.12.2024
Unser Telegram-Kanal
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Telegram-Kanal