In Russland herrscht nach wie vor Unklarheit, welche Bankeinlagen im Rahmen des Gegensanktionsdekrets Nr. 95 eingefroren werden können. Das Dekret des russischen Präsidenten vom März 2022 legte ursprünglich fest, wie russische Schuldner Zahlungen an Gläubiger aus „unfreundlichen“ Staaten leisten dürfen, und wurde zum 1. Juni 2026 auf Bankeinlagen ausgeweitet.
Das Wirtschaftsportal RBC berichtet nun von mehreren ausländischen Staatsbürgern, deren Einlagen gesperrt wurden. Genannt wird etwa ein Norweger, der ohne Vorwarnung den Zugriff auf Konten der T-Bank und der VTB-Bank verlor. Eine der Banken habe ihn zunächst um eine Bestätigung einer iranischen Staatsangehörigkeit gebeten, als Staatsangehörigkeit eines „befreundeten Landes“, berichtet der Mann, der in der Tat iranische Wurzeln hat. Nach einer Woche habe die Bank ihre Position geändert, berichtet er. RBC führt auch den Fall eines Franzosen an, dessen Guthaben die T-Bank trotz seiner russischen Aufenthaltserlaubnis gesperrt habe. In anderen Fällen sei es Nichtresidenten gelungen, die Sperrungen aufzuheben, indem sie ihre Aufenthaltserlaubnis in Russland nachgewiesen oder sich an die Zentralbank gewandt hätten. Insgesamt herrsche noch Unklarheit darüber, wie die Sperrungen zu vermeiden seien und auf welche Mittel sich die neuen Regeln beziehen. Die Höhe der Guthaben auf den Konten spiele offenbar keine Rolle.
Die russische Zentralbank teilte mit, sie werde „bei Bedarf offizielle Erläuterungen vorbereiten“, wie das Dekret anzuwenden sei. Bis dahin dürften die Banken die Vorschriften aus Vorsicht konservativ auslegen, glaubt die Kanzlei „Djakin, Gorzunjan und Partner“. / RBC, Frank Media (beide RU)