Die russische Regierung hat bestimmte Restaurants, Cafés und Bäckereien bis Jahresende von der Umsatzsteuer befreit. Wie die Tageszeitung Izvestia berichtet, gilt die Ermäßigung vom 1. April bis zum 31. Dezember 2026. Sie soll kleinere Gastronomiebetriebe und Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von 20 bis 60 Mio. Rubel (ca. 213.000 bis 639.000 Euro) entlasten, die zwar im vereinfachten Steuersystem arbeiten, aber im Zuge der Steuerreform ab Januar 2026 umsatzsteuerpflichtig geworden sind.
Von der Steuerbefreiung Gebrauch machen können auch Unternehmer, die das Recht auf Arbeitspatent verloren haben. Für Einzelunternehmer seien auch weitere Entlastungen, u. a. bei Sozialbeiträgen, vorgesehen, schreibt Izvestia. Zu Jahresbeginn hatten zahlreiche Gastronomen in Russland über eine zu hohe Steuerlast geklagt. / Izvestia, BFM (beide RU)