Staatskonzerne müssen zahlen
Seit 2022 wurden in Russland mehrere Unternehmen verstaatlicht, weil ihre Privatisierung in den Neunzigerjahren per Gerichtsbeschluss als gesetzeswidrig eingestuft und daher rückgängig gemacht wurde. Einige der Firmen gingen an Staatskonzerne wie Rosatom oder Rostec. Zumindest in einigen Fällen erfolgte die Übertragung aus dem Staatseigentum unentgeltlich. Die Regierung will das ändern. Staatskorporationen, die ab 2025 verstaatlichte Vermögenswerte verschenkt bekommen, sollen verpflichtet werden, 50% ihres Marktwertes an den Fiskus zu zahlen. Die Regierung hat einschlägige Gesetzesänderungen in die Staatsduma eingebracht. Die Zahlung soll innerhalb von drei Monaten nach Übertragung des Eigentums geleistet werden, um die „Interessen des Fiskus der Russischen Föderation zu wahren“. Der Marktwert der Aktiva soll von einem unabhängigen Gutachter bestimmt werden. Den Status einer Staatskorporation besitzen in Russland neben dem Atomenergiekonzern Rosatom und dem Technologiekonzern Rostec auch die Raumfahrtbehörde Roskosmos, die Entwicklungsbank VEB.RF und die Einlagensicherung ASV. / [RBC](https://www.rbc.ru/business/03/10/2024/66fc1dd29a794775777f831e?from=from_main_1), [Forbes](https://www.forbes.ru/biznes/522431-goskorporacii-obazut-vyplatit-v-kaznu-50-ceny-nacionalizirovannyh-aktivov?utm_source=forbes&utm_campaign=lnews), [Präsidentendekret](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202405070024?index=1) (alle RU)
04.10.2024
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