Rückkaufverbot vorgeschlagen
Juristen sehen rechtliche Hürden für das Vorhaben. Ein rückwirkendes Verbot würde das Wesen von Verträgen beeinträchtigen und das Prinzip der Vertragsfreiheit verletzen, bemerkt etwa Dmitrij Paschin von der Kanzlei „Klischin und Partner“. Die ausländischen Unternehmen könnten sich an das Verfassungsgericht wenden, um diese Frage zu klären, so der Jurist.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie- und Investitionspolitik der russischen Industrie- und Handelskammer, Wladimir Gamsa, begrüßt hingegen die Initiative. Man müsse schon jetzt über einen Schutz der heimischen Unternehmen vor „aggressiver Konkurrenz“ nachdenken, erklärte der Vertreter unter Verweis auf die Neunzigerjahre. Damals hätten ausländische Unternehmen schnell in Russland Fuß gefasst und dabei die heimischen Produzenten vom Markt verdrängt. / [Izvestia](https://iz.ru/1878481/evgeniia-pertceva/znachat-tak-inostrannym-investoram-mogut-zapretit-obratnyj-vykup-akcij-kompanij) (RU)
29.04.2025
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