Russische Staatsangehörige sollen künftig dazu verpflichtet werden, bei der Ausfuhr in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) die Herkunft von Bargeld in Rubel im Gegenwert von 10.000 US-Dollar oder mehr anzugeben. Dies teilte eine mit dem Entwurf des Präsidialerlasses vertraute Quelle der Nachrichtenagentur Interfax mit. Dasselbe Dokument sieht auch Beschränkungen für die Ausfuhr von Goldbarren aus Russland vor. Die neuen Bestimmungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
Privatpersonen dürfen solche Beträge nur noch über internationale Flughäfen in Russland ausführen und müssen die Zollbehörden benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss Angaben zur Herkunft der Gelder und deren Verwendungszweck enthalten. Übersteigt der Gesamtbetrag der ausgeführten Rubel den Gegenwert von 100.000 US-Dollar, müssen der Benachrichtigung Dokumente beigefügt werden, die die Herkunft der Gelder bestätigen.
Für juristische Personen und Einzelunternehmer gibt es keine Mindestgrenze für die Nicht-Deklarierung von Bargeld in Rubel. Sie können beliebige Beträge in russischer Währung ausführen, jedoch nur über internationale Flughäfen und nach vorheriger Anmeldung bei den Zollbehörden. / Interfax, Forbes (beide RU)