Konfiszierungs-Gesetz in Arbeit
Der russische Staat möchte künftig ausländische Vermögenswerte beschlagnahmen können, um Verluste an seinem Auslandsvermögen auszugleichen, die durch etwaige Konfiszierungen entstehen. Die Gesetzesinitiative des Justizministeriums, die der Zeitung Vedomosti vorliegt, fußt auf einem Präsidentenerlass vom Mai 2024. Sie richtet sich gegen Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, und „mit ihnen in Verbindung stehende Personen“, erfuhr die Zeitung Izvestia. Demnach stimmten die Zentralbank, das Finanz-, Wirtschafts- und Außenministerium dem Gesetzesvorhaben bereits zu. Nun müsse die Regierungskommission für Gesetzgebung darüber entscheiden. Bislang habe Russland restriktive Maßnahmen wie Einfrieren oder Zwangsverwaltung gegen Vermögenswerte von Ausländern angewendet, schreibt Izvestia. Künftig könnten solche Vermögenswerte per Gerichtsbeschluss endgültig beschlagnahmt werden, sollte die neue Gesetzesinitiative angenommen werden. / [Vedomosti](https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2025/01/21/1087362-minyust-razrabotal-protseduru-konfiskatsii-inostrannogo-imuschestva), [Izvestia](https://iz.ru/1825384/evgenii-grachev-evgeniia-pertceva/sankcionnoe-yavlenie-v-rossii-zakrepyat-v-zakone-izyatie-inostrannyh-aktivov) (beide RU)
22.01.2025
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