Kein EU-Markenschutz für Gschel

Die EU-Kommission hat sich gegen den Schutz der russischen Herkunftsbezeichnung „Gschel“ (bzw. „Gzhel“) ausgesprochen. Der Name, der sich von einem Landstrich im Gebiet Moskau ableitet, steht für eine russische Keramiktradition. Das Markenamt Rospatent wollte die Herkunftsbezeichnung in der EU schützen lassen.  
  
Die EU-Kommission lehnte dies nach Angaben von Rospatent ab. Einer der beiden Gründe für die Absage sei gewesen, dass es in der EU bisher keinen rechtlichen Schutz für geografische Angaben bei Handwerksprodukten gebe. Außerdem habe die Kommission auf Beschränkungen für geistiges Eigentum verwiesen, die Teil des Mitte 2024 beschlossenen 14. Sanktionspakets der EU gegen Russland waren.  
  
Rospatent warf der Kommission eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor, da nicht das zuständige Fachamt über den Antrag entschieden habe. / [RBC](https://www.rbc.ru/business/06/08/2025/6893802d9a794721b499813a) (RU)

09.08.2025

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