Freigabe von Überweisungen
Die Europäische Union hat einen Mechanismus zur Freigabe von eingefrorenen Überweisungen aus Russland festgelegt. Das berichtet das russische Wirtschaftsmagazin RBC unter Verweis auf die jüngste Fassung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014. Dem Bericht zufolge sind Finanzinstitute der EU grundsätzlich verpflichtet, Transaktionen aus Russland zu sperren, wenn sanktionierte Banken als Vermittler beteiligt sind. Nun können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates die Freigabe eingefrorener Gelder genehmigen, sofern der Zahler und der Zahlungsempfänger nicht auf der EU-Sanktionsliste stehen und die betroffenen Gelder auf und von Konten solcher Banken überwiesen wurden, gegen die keine Sanktionen verhängt wurden. Ist eine sanktionierte Bank involviert, darf diese lediglich die Vermittlerrolle übernehmen. Auch Überweisungen vom Konto einer sanktionierten Bank können künftig freigegeben werden, wenn der Zahler und der Zahlungsempfänger nicht auf der EU-Sanktionsliste stehen und die Überweisung an Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz gerichtet ist. / [RBC](https://www.rbc.ru/finances/27/06/2024/667bfe0d9a794715b92eeb8a?utm_source=yxnews&utm_medium=desktop), [Kommersant](https://www.kommersant.ru/doc/6792026) (alle RU)
28.06.2024
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