EU-Gericht bestätigt Beschlagnahmung russischer Fahrzeuge
Der Europäische Gerichtshof hat das Recht des deutschen Zolls bestätigt, russische Fahrzeuge zu beschlagnahmen, die unter Verstoß gegen die Sanktionen aus Russland eingeführt wurden. Das Urteil erging auf Antrag eines Düsseldorfer Gerichts im Fall eines in Deutschland lebenden russischen Staatsangehörigen.
Dieser hatte 2023 in Russland einen Gebrauchtwagen gekauft und ihn ohne Kennzeichen auf einem Anhänger über Polen nach Deutschland transportiert. Das Fahrzeug wurde daraufhin an der Grenze wegen Verstoßes gegen das EU-Embargo beschlagnahmt. Die Zollbeamten beriefen sich auf Artikel 3i der EU-Verordnung 833/2014, der die Einfuhr von Waren in EU-Länder verbietet, die „erhebliche Einnahmen für Russland generieren“. Der Gerichtshof urteilte, dass die Einfuhr jeglicher Waren aus Russland, die in Liste XXI aufgeführt sind, gegen das Einfuhrverbot verstößt, unabhängig davon, ob die konkrete Transaktion „erhebliche Einnahmen“ für Russland generiert.
Das Gericht wies auch das Argument zurück, dass das Fahrzeug unter die vom Rat der EU im Dezember 2023 eingeführte Ausnahmeregelung falle, die die Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht, die sich bereits zu einem bestimmten Stichtag in der EU befanden. / RBC (RU), Verordnung (EU) 833/2014 (EN)
Dieser hatte 2023 in Russland einen Gebrauchtwagen gekauft und ihn ohne Kennzeichen auf einem Anhänger über Polen nach Deutschland transportiert. Das Fahrzeug wurde daraufhin an der Grenze wegen Verstoßes gegen das EU-Embargo beschlagnahmt. Die Zollbeamten beriefen sich auf Artikel 3i der EU-Verordnung 833/2014, der die Einfuhr von Waren in EU-Länder verbietet, die „erhebliche Einnahmen für Russland generieren“. Der Gerichtshof urteilte, dass die Einfuhr jeglicher Waren aus Russland, die in Liste XXI aufgeführt sind, gegen das Einfuhrverbot verstößt, unabhängig davon, ob die konkrete Transaktion „erhebliche Einnahmen“ für Russland generiert.
Das Gericht wies auch das Argument zurück, dass das Fahrzeug unter die vom Rat der EU im Dezember 2023 eingeführte Ausnahmeregelung falle, die die Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht, die sich bereits zu einem bestimmten Stichtag in der EU befanden. / RBC (RU), Verordnung (EU) 833/2014 (EN)
09.02.2026
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