Doppelbesteuerungsabkommen mit VAE

Russland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Das gab das russische Finanzministerium bekannt. Darin ist vorgesehen, dass bei Unternehmen und Privatpersonen, die Einkünfte im jeweils anderen Vertragsstaat erzielen, diese Einkünfte nur einmal entweder vom Steuersitzstaat oder vom Quellenstaat besteuert werden. Möglich ist auch eine Doppelbesteuerung gleichzeitig in beiden Staaten, wobei Anspruch auf eine Steuerermäßigung besteht. Laut Finanzministerium ersetzt das Abkommen eine Vereinbarung aus dem Jahr 2011, die nur für staatliche Einrichtungen, staatsnahe Unternehmen und Staatsfonds galt. Das neue Abkommen bezieht auch Privatunternehmen und Privatpersonen ein. Es gilt für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie für die Gewinn-, die Vermögens- und die Einkommenssteuer in Russland. / [Kommersant](https://www.kommersant.ru/doc/7514858) (RU)

20.02.2025

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