Dividendenausschüttungen an Personen aus „unfreundlichen“ Ländern
Die russische Regierung hat am 17. Dezember die lang erwarteten Änderungen zur Verordnung Nr. 295 gebilligt, die den Weg für eine Wiederaufnahme des Anfang 2024 gestoppten Genehmigungsverfahrens für Dividendenzahlungen ebnen. Die Änderungen räumen der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen das Recht ein, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Rückzahlung von Krediten an Personen aus „unfreundlichen Ländern“ zu genehmigen.
Bis Anfang Herbst hatte das russische Finanzministerium in Abstimmung mit der Zentralbank solche Genehmigungen erteilt, bevor der [Präsidentenerlass](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202409090008) Nr. 767 vom 9. September 2024 diese Funktion der Regierungskommission übertrug. Es wird erwartet, dass die Kommission schon ab Anfang 2025 Anträge auf die Ausschüttung von Dividenden bzw. die Rückzahlung von Krediten entgegennimmt und bewertet. / [Regierungsverordnung](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202412170030) (RU)
Bis Anfang Herbst hatte das russische Finanzministerium in Abstimmung mit der Zentralbank solche Genehmigungen erteilt, bevor der [Präsidentenerlass](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202409090008) Nr. 767 vom 9. September 2024 diese Funktion der Regierungskommission übertrug. Es wird erwartet, dass die Kommission schon ab Anfang 2025 Anträge auf die Ausschüttung von Dividenden bzw. die Rückzahlung von Krediten entgegennimmt und bewertet. / [Regierungsverordnung](http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202412170030) (RU)
24.12.2024
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