Bargeldverbot auch für Gesundheitstourismus

Eine ärztliche Behandlung begründet keine Ausnahme vom Ausfuhrverbot der EU für Bargeld nach Russland. Das stellte vergangene Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. Zugrunde lag ein Fall aus Deutschland von Mai 2022. Damals beschlagnahmte der deutsche Zoll 14.000 von insgesamt 15.000 gefundenen Euro, die eine Frau über die Türkei nach Russland mitnehmen wollte, um sich in mehreren Kliniken behandeln zu lassen. Ein Gericht in Frankfurt sprach die Frau daraufhin wegen der versuchten unerlaubten Ausfuhr von Banknoten schuldig. Die von ihr angerufene nächste Instanz, das Oberlandesgericht, wandte sich an den EuGH, um zu klären, ob die Behandlungskosten als „persönlicher Gebrauch“ gewertet werden können, für den eine Ausnahme vom Ausfuhrverbot gilt. Dies verneinte das EuGH. / [AFP](https://www.berliner-zeitung.de/news/gericht-verbietet-euro-mitnahme-fuer-behandlungen-in-russland-li.2321018?id=809a3016e4f74b88967211b2bf3ffe42)

06.05.2025

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