Die russische Regierung hat das Exportverbot für Edelmetallabfälle und Edelmetallschrott bis zum 20. November 2024 verlängert. Das Verbot wurde erstmals 2022 verhängt und seitdem mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 20. Mai 2024. Betroffen sind u.a. edelmetallplattierte Metalle, edelmetallhaltige Abfälle und Schrott sowie Abfälle von Elektro- und Elektronikerzeugnissen, „die hauptsächlich zur Gewinnung von Edelmetallen verwendet werden“. Von dem Exportverbot ausgenommen sind Kathodenantimon in Barren und Proben, die aus Schrottpartien und Edelmetallabfällen entnommen wurden. Die Masse einer Probe darf nicht mehr als 500 Gramm betragen. Diese Ausnahme gilt für Unternehmen, die zum Trennen von edelmetallhaltigen Rohstoffen (Raffination) und zur Edelmetallveredelung berechtigt sind und mit dem Export vertragliche Pflichten erfüllen. Die Regierung begründete die Maßnahme mit dem Wunsch, für eine bessere Auslastung der russischen Raffinationsbetriebe zu sorgen. / [RBC](
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